EuGH: Bundesnetzagentur verliert gegen Google

Die Bundesnetzagentur darf Gmail nicht regulieren – es ist nach EU-Recht kein Telekommunikationsdienst. Daher gelten für Gmail, WhatsApp und andere Webdienste nicht dieselben Verpflichtungen hinsichtlich Datenschutz und Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden.
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