
Eine aktuelle Entscheidung des Hamburger Landgerichts hat das Potential, als einer der vielleicht absurdesten Urheberrechtsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik einzugehen. Denn die deutsche Version des Pippi Langstrumpf-Lieds soll gegen die Urheberrechte von Astrid Lindgren, der Autorin des weltberühmten Kinderbuches, verstoßen. (Weiter lesen)