
Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ verabschiedet. Das bietet Verbrauchern viele Optionen, Zahlungen aufzuschieben. Das gilt beispielsweise für die Miete oder Darlehen. Die wichtigsten Sonderregelungen im Überblick.
Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, sondern auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen unseres Zusammenlebens.
So ist am 27. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ in Kraft getreten. Dieses greift vorübergehend in nicht nur unerheblicher Weise in unser Rechtssystem ein. Nachfolgend möchte ich die einzelnen Maßnahmen kurz darstellen. Dabei konzentriere ich mich auf zivilrechtlichen Aspekte.
Sonderregelungen bei Dauerschuldverhältnissen
Einerseits wird eine bis zum 30. Juni 2020 befristete Regelung eingeführt, die ein außerordentliches Leistungsverweigerungsrecht oder ein Recht zur Einstellung von Leistungen aus vertraglichen Verpflichtungen für wesentliche … … weiterlesen →