
Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter derzeit ins Home Office. Dabei gilt es jedoch eine Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO – zu beachten. Auf diese Faktoren und Aufgaben sollten sich Firmen konzentrieren.
Das Arbeiten von zu Hause erlebt in der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie eine massive Verbreitung. Verwenden Mitarbeiter, die nun von zu Hause aus arbeiten, personenbezogene Daten, so müssen Unternehmen weiterhin datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten.
Und Achtung: Dabei ist der einzelne Mitarbeiter nicht selbst verantwortlich. Datenschutzrechtlich bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Daher ist es auch an ihm, für die Einhaltung der Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu sorgen.
Einhaltung der Vorgaben zur Datensicherheit
Hierbei sollten sich Unternehmen vor allem von den Vorgaben zur Sicherheit der Datenverarbeitung nach Artikel 32 DSGVO leiten lassen.
Er besagt, … … weiterlesen →