Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) hat bei uns in Deutschland einen alten Streit neu entfacht. Nämlich den Streit darüber, ob es eine Klarnamenpflicht in Sozialen Netzwerken geben sollte – also dass jeder mit einem echten, richtigen Namen im Netz erscheint -, oder ob es ein Recht auf Anonymität geben soll. Also: Muss ich “Jörg Schieb” heißen, oder geht auch “Snoopy_123”?
Facebook besteht auf Klarnamen im Profil
Bei Facebook gilt laut Nutzungsbedingungen eigentlich die Klarnamenpflicht. Zumindest im Profil muss der korrekte Name erscheinen. Es gibt zwar so manche Spielerei mit dem Namen (“KersTIN”), aber grundsätzlich muss der eigene Name verwendet werden. Gelegentlich sperrt Facebook die Accounts, wenn dagegen verstoßen wird. Dagegen haben zwei Personen geklagt.
In den ersten Instanzen haben mal die Nutzer, mal Facebook Recht bekommen. Das OLG begründet das so: Facebook habe “angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet” ein berechtigtes Interesse, präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Bedeutet: … … weiterlesen →