Ab dem 22. Februar 2021 dürfen geöffnete Warenhäuser und Geschäfte im Saarland nicht mehr für Produkte werben, die nicht der Grundversorgung dienen oder zum täglichen Bedarf gehören. Das heißt: Lockdown-Werbung für Elektronik, Blumen und Co. ist verboten. Genau das ist richtig! Ein Kommentar.
Groß gegen klein: Die (dreisten) Lockdown-Methoden
Seit Anfang November 2020 befinden wir uns im zweiten großen Lockdown. Im Februar 2021 gehen wir also schon in den vierten Monat mit massiven Beschränkungen beim Kauf von Produkten und Genussmitteln.
Die Friseure haben geschlossen. Blumenhändler und kleine Handarbeitsgeschäfte warten genauso wie Bauhäuser oder Elektronik-Fachläden auf die erneute Öffnung des Einzelhandels. Von Restaurants wollen wir gar nicht erst reden.
Eigentlich liegt der gesamte deutsche Handel flach. Eigentlich. Denn es gibt noch lebensnotwendige und systemrelevante … … weiterlesen →