Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein Verfahren gegen das alternative Medienangebot KenFM von Ken Jebsen eingeleitet. Er soll seiner “journalistischen Sorgfaltspflicht” nicht nachgekommen sein. Doch was bedeutet das eigentlich?
Erstes Verfahren dieser Art
Journalistische Sorgfaltspflicht ist der sperrige Begriff dafür, was den Journalismus-Beruf letztlich zu einem großen Teil ausmacht: Das, was veröffentlicht wird, muss auch mit Quellen belegt werden können. Daran scheitern auch Journalisten nicht so selten.
Die Verlage haben ein eigenes Gremium, das solche Fehler rügt, den Presserat. Bei den Öffentlich-Rechtlichen übernehmen diese Aufgabe die Rundfunkräte. Allen steht die Möglichkeit offen, sich bei diesen Institutionen zu beschweren.
Viele Onlineangebote haben nicht so ein Korrektiv. Seit Ende letzten Jahres sind dann die Medienanstalten dafür zuständig. Das Verfahren gegen KenFM ist das erste dieser Art und deshalb von besonderer Bedeutung. Das Verfahren wird zeigen müssen, wie Desinformation eingedämmt werden kann.