Laufzeitverträge: Verlängerung um ein Jahr nicht mehr rechtens

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Telekommunikations-Kunden müssen sich nicht mehr davor fürchten, den Kündigungs-Termin für ihre Mobilfunk- und Festnetz-Veträge zu verpassen und dann mindestens ein weiteres Jahr an den jeweiligen Anbieter gefesselt zu sein – ab sofort gibt es eine Gesetzesänderung. (Weiter lesen)
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