Wenn es darum geht, (leider) alltägliche Straftaten in sogenannten „sozialen Netzwerken“ strafrechtlich zu ahnden – etwa Stalking, Hass, Hetze, Beleidigungen, Drohungen –, wird es für Polizei und Behörden regelmäßig schwierig, die Täterinnen und Täter zu identifizieren. Das Recht auf Anonymität erschwert Strafverfolgung erheblich.
Im Koalitionsvertrag der Ampel findet sich ein Hinweis, dass die Politik künftig ein neues Instrument einsetzen will. Auf Seite 110 steht folgender, zunächst unscheinbar wirkender Satz: „Mit der Login-Falle wollen wir grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen, um die Identifizierung der Täterinnen und Täter zu erreichen.“

Attraktive Alternative zu Klarnamenpflicht und Vorratsdatenspeicherung
Die Login-Falle ist neu. Bislang standen immer nur Klarnamenpflicht, Identifizierungspflicht oder Vorratsdatenspeicherung zur Debatte. Doch all diese Werkzeuge bergen enorme Nachteile und Risiken. Wenn sich jeder nur noch … … weiterlesen →