BGH: Oberstes Gericht untersagt Facebooks Klarnamen-Pflicht

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Die Verwendung des Facebook-Kontos unter Verwendung eines Pseudonyms ist durchaus möglich. Das Social Network kann nicht auf die Nutzung des echten Namens pochen – egal, was in den Nutzungsbedingungen steht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. (Weiter lesen)
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