Klage gegen Drillisch wegen langen Kündigungsfristen empfohlen

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Nach der Reform des Te­le­kom­mu­ni­ka­tions­ge­set­zes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat ver­län­gern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält. Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen. (Weiter lesen)
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