Nach der Reform des Telekommunikationsgesetzes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat verlängern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält. Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen. (Weiter lesen)
Klage gegen Drillisch wegen langen Kündigungsfristen empfohlen
Nach der Reform des Telekommunikationsgesetzes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat verlängern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält. Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen. (Weiter lesen)
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