
Bei zu langsamem Internet haben Verbraucher:innen Anspruch auf eine Minderung ihrer Gebühr. Doch das Fazit nach einem Jahr Laufzeit des Minderungsrechts fällt gemischt aus.
Vor genau einem Jahr ist das Minderungsrecht in Kraft getreten. Seitdem können Verbraucher:innen einen Nachlass bei ihrem Internet-Provider beantragen, wenn bei ihnen weniger schnelles Internet ankommt als vertraglich vereinbart.
Doch obwohl sich bei den Messungen der Festnetz-Bandbreite sehr oft ein Minderungsanspruch ergibt, sind die Verbraucherschützer nicht zufrieden mit den gewährten Preisnachlässen, wie der Spiegel berichtet.
Minderungsrecht: Zu wenige Messungen werden abgeschlossen
Laut der Bundesnetzagentur haben Verbraucher:innen zwischen Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022 rund 28.000 Messungen abgeschlossen. Rund 15.000 davon zählte die Bundesnetzagentur jedoch bereits bis Ende Februar.
Für die Messung der Schnelligkeit des Internets stellt … … weiterlesen →