
Google ist dazu verpflichtet, Falschinformationen aus seinen Suchergebnissen zu löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dass es sich um unrichtige Daten handelt, müssen die Betroffenen jedoch nachweisen.
Bereits seit 2014 gilt in Europa das „Recht auf Vergessen“. Mit seinem damaligen Urteil hatte es der Europäische Gerichtshof Nutzer:innen ermöglicht, bestimmte Inhalte aus dem Netz entfernen zu lassen.
Ein neues Urteil des Gerichts bestätigt nun dieses Recht. Denn Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Informationen, die erwiesenermaßen falsch sind.
Welcher Fall steckt hinter dem Urteil?
Hinter dem Urteil steht ein Fall eines Ehepaars, das gemeinsam eine Gruppe von Investmentgesellschaften betreibt. Die Geschäftsführer:innen hatten Google aufgefordert, Links aus den Suchergebnissen zu bestimmten Artikeln zu entfernen.
In diesen Artikeln wurde das Anlagemodell der Investmentgesellschaften kritisch … … weiterlesen →