Endgerätewahlfreiheit: Was das BGH-Urteil für Mobilfunknutzer bedeutet

Logo, Mobilfunk, Provider, O2, Telefonica, Netzbetreiber, Mobilfunkanbieter, Mobilfunkbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, Isp, Mobilfunktarif, O2 Free, Telefonica Germany, O2 Logo
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters O2 gekippt: Demnach darf der Anbieter nicht weiter untersagen, dass seine Mobilfunktarife zum Beispiel mit einem WLAN-Router zuhause als DSL-Ersatz zum Einsatz kommen. (Weiter lesen)
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Die Kommentare sind geschlossen.