Gericht: LinkedIn darf „Do Not Track“-Vorgaben nicht einfach ignorieren

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Wenn Nutzer Tracking nicht wollen und das auch so einstellen, dann haben sich Seiten auch daranzuhalten. Das ist die simple Botschaft des Landgerichts Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv). Konkret ging es dabei um LinkedIn. (Weiter lesen)
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