
Ab einem bestimmten Brutto-Gehalt erhalten Beschäftigte in Deutschland ab 2024 vermutlich weniger Nettolohn. Denn die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben sollen im kommenden Jahr deutlich steigen.
Ab 2024 müssen Beschäftigte mit einem bestimmten Gehalt tiefer in die Tasche greifen. Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Dieser sieht eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben vor.
Weniger Netto-Lohn schon ab 2024
In den alten Bundesländern steigt die Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung demnach von bislang 7.300 Euro auf 7.550 Euro. In Ostdeutschland steigt sie von 7.100 Euro auf 7.450 Euro.
Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich die Bemessungsgrenze. Dem Entwurf zufolge lag sie bisher im … … weiterlesen →