
Du bist schon ein paar Tage krank, hast es aber nicht zum Arzt geschafft? Dann bekommst du nur unter bestimmten Umständen deine Krankschreibung rückwirkend. Wir erklären die gesetzlichen Grundlagen und verraten, wie lange der Arzt deine AU zurückdatieren darf.
Ein leichtes Halskratzen – dafür bleibe ich doch nicht zuhause. Diese Einstellung haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verinnerlicht. Grundsätzlich hat sich an dieser Einstellung durch das Coronavirus etwas geändert.
Nichtsdestotrotz haben sich viele Angestellte im Jahr 2023 wieder daran gewöhnt, auch mit Husten oder Schnupfen an den Arbeitsplatz zu gehen. Doch was soll ich tun, wenn ich mich am Donnerstag und Freitag zuhause geblieben bin und dann am Montag rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) will?
Krankschreibung rückwirkend: Grundsätzlich nicht vorgesehen
Dann könntest du ein Problem bekommen. … … weiterlesen →