Zugänglichkeit für alle: Was das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz für Unternehmen bedeutet

In Deutschland, wie auch in allen anderen EU-Staaten, sind Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen. Dies schließt Webseiten, mobile Anwendungen und weitere digitale Ressourcen ein. Grund dafür ist der European Accessibility Act, der 2019 von der Europäischen Union verabschiedet wurde und in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mündet. 

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