
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verwendet der Versandriese bei Rabattaktionen unzulässige Vergleichspreise. Dadurch würden die Kunden vorsätzlich getäuscht. Daher gab es jetzt eine Abmahnung. Amazon ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. (Weiter lesen)