Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verwendet der Versandriese bei Rabattaktionen unzulässige Vergleichspreise. Dadurch würden die Kunden vorsätzlich getäuscht. Daher gab es jetzt eine Abmahnung. Amazon ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. (Weiter lesen)
„Verbrauchertäuschung“: Amazon für falsche Rabattangaben abgemahnt
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verwendet der Versandriese bei Rabattaktionen unzulässige Vergleichspreise. Dadurch würden die Kunden vorsätzlich getäuscht. Daher gab es jetzt eine Abmahnung. Amazon ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. (Weiter lesen)
Tagged WinFuture.de.Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.