Nachhaltige Barrierefreiheit für Unternehmen mit EAM

Digitale Barrierefreiheit ist in der heutigen vernetzten Welt von entscheidender Bedeutung. Sie stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen wie Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen – digitale Produkte und Dienstleistungen problemlos und ohne fremde Hilfe nutzen können. Dies gilt nicht nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch für Personen mit temporären oder situativen Einschränkungen, wie z.B. einer Armverletzung oder in einer lauten Umgebung. 

Seit Juni 2025 sind Unternehmen in der EU gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wird dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, welches die Richtlinien des European Accessibility Act (EAA) übernimmt. Barrierefreiheit ist jedoch mehr als nur eine gesetzliche Pflicht; sie bietet Unternehmen einen echten Mehrwert und wichtige Wettbewerbsvorteile.

 

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