Check24 vs. Bundeskartellamt: Bestpreisklauseln sind illegal

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erbraucher könnten bald von günstigeren Energiepreisen profitieren, da das Vergleichsportal Check24 seine Vertragspraxis grundlegend ändern muss. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, sogenannte Bestpreis- beziehungsweise Preisparitätsklauseln gegenüber Strom- und Gasversorgern nicht mehr anzuwenden. (Weiter lesen)
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