
Nach der Reform des Telekommunikationsgesetzes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat verlängern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält. Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen. (Weiter lesen)