
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters O2 gekippt: Demnach darf der Anbieter nicht weiter untersagen, dass seine Mobilfunktarife zum Beispiel mit einem WLAN-Router zuhause als DSL-Ersatz zum Einsatz kommen. (Weiter lesen)