
Wenn man eine Homepage oder andere Online-Auftritte betreibt, sollte man einen wichtigen Aspekt nicht vergessen: den Datenschutz. Vor allem, wenn Tools von Drittanbietern eingebunden werden, müssen diese datenschutzrechtlich geprüft und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingebunden werden.
Eine der größten Herausforderungen ist unter anderem die Übermittlung von IP-Adressen sowie anderen (Nutzer)-Informationen an US-Anbieter. Diese Übermittlungen finden zum Beispiel dann statt, sobald die Service- und Softwareleistungen für den Betrieb einer Firmenhomepage genutzt werden.
Im Besonderen betrifft dies unter anderem die Nutzung der Service- und Softwareleistungen von Google. Der wohl bekannteste Dienst zur Nutzerauswertung ist beispielsweise Google- Analytics. Allerdings gehören unter anderem auch YouTube und Google-Fonts zu Google- Diensten, auf welche beim Betrieb von Webseiten gerne zurückgegriffen wird.
Websitebetreiber:innen erhalten Mahnschreiben bzw. Schadensersatzforderungen
Derzeit häufen sich die Meldungen von Anwaltsschreiben bzw. Schadensersatzforderungen … … weiterlesen →