
Deutschland verstößt mit seinen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht. Das teilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit. Kommunikationsdaten von EU-Bürgern dürfen demnach nicht mehr ohne Anlass gespeichert werden.
Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt. Denn wie das Gericht nun in einem Urteil mitteilte, verstoßen die bisherigen deutschen Regelungen gegen geltendes EU-Recht.
Internetprovider und Telekommunikationsanbieter dürfen und müssen die Daten ihrer Kunden demnach künftig nicht mehr zwangsläufig für den Zugriff durch die Behörden speichern. Das sei lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Vorratsdatenspeicheung: Deutsche Regelungen verstoßen gegen EU-Recht
Bislang beinhaltet das deutsche Telekommunikationsgesetz die hiesigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Derzeit sind sie hierzulande jedoch ausgesetzt, denn das Bundesverwaltungsgericht legte dem EuGH die Frage … … weiterlesen →