Corelliums Bereitstellung von virtuellen iPhones stellt laut einem Gericht in Florida keine Urheberrechtsverletzung dar, unter anderem weil sie dazu diene, die Sicherheit für alle iPhone-Nutzer zu verbessern. Corellium habe kein konkurrierendes Produkt für Verbraucher geschaffen. Vielmehr stelle die Firma ein Forschungswerkzeug für eine vergleichsweise kleine Anzahl von Kunden bereit.
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