
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Wir fassen zusammen, was sich für Drohnenbesitzer und -hersteller damit ab sofort ändert.
Ab sofort gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Die Richtlinien (2019/947 und 2020/746) vereinheitlichen seit Jahresanfang die Regelungen für Drohnen innerhalb aller EU-Länder sowie in der Schweiz, Norwegen und Island.
Darüber hinaus gibt es weitere Länder-Vorgaben, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Wir fassen zusammen, was sich für Drohnenbesitzer ab sofort ändert.
definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und darüber hinaus auch für die Schweiz, Norwegen und Island. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
Drohnenverordnung definiert neue Drohnen-Klassen
Die neuen Modelle sollen künftig nach fünf Risikoklassen klassifiziert werden. Die … … weiterlesen →