
Am 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Konsumenten müssen dann nur noch für die tatsächliche Internetgeschwindigkeit bezahlen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass „ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ verfügbar sein muss. Gerade im ländlichen Raum ist das oft noch nicht der Fall, wie der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zeigt. (Weiter lesen)