
Netflix räumt sich in seinen Nutzungsbedingungen selbst das Recht ein, die Preise für bestehende Abonnements anzupassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage gegen dieses Vorgehen eingereicht. Mit Erfolg: Denn laut einem Urteil des Landgerichts Berlin sei die Vetragsklausel ungültig.
Die Nutzungsbedingungen von Netflix seien in puncto Preiserhöhungen unklar, nicht verständlich genug und damit ungültig. Das urteilte das Landgericht Berlin bereits am 16. Dezember 2021. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)den Schuldspruch jedoch veröffentlicht. VZBV-Rechtsreferentin Jana Brockmann teilte in einer Pressemitteilung mit:
Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.
Netflix: Preiserhöhung aufgrund mangelnder Transparenz ungültig
Der VZBV betonte außerdem, dass … … weiterlesen →