Die Erosion des Rechts in der Bundesrepublik geschieht schleichend und oft im Verborgenen. Ende vergangener Woche, mit der Verabschiedung der Änderung des § 130 StGB, wurde sie weiter beschleunigt. Und es muss nicht sonderlich überraschen, dass diese Änderung gleichsam im Verborgenen stattfand, die Erweiterung des § 130 StGB an die eines völlig anderen Gesetzes angehängt wurde; auf diese Weise wurden in letzter Zeit schon öfter wichtige Gesetzesänderungen der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen.
Der § 130 trägt den Titel „Volksverhetzung“.
Dieser Paragraf fristete jahrzehntelang ein Schattendasein, war eine Art juristische Selbstrechtfertigung, kam aber so gut wie nie zur Anwendung. Denn er ist sehr dehnbar. Kernpunkt dabei ist die Formulierung „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Was den öffentlichen Frieden stört und was nicht, liegt im Belieben der Staatsanwaltschaften und Gerichte. In der Vergangenheit wurde die Schwelle, was als Störung … … weiterlesen →