
Seit Juli 2022 müssen deutsche Unternehmen einen eindeutigen Kündigungsbutton für Verträge auf ihren Websites anbieten. Die Verbraucherzentrale hat allerdings herausgefunden, dass die Mehrheit der Anbieter:innen das Gesetz nicht rechtskonform umsetzt. In 152 Fällen kam es zu einer Abmahnung.
Immer mehr Menschen rutschen nach einem kostenlosen Probeabo von zahlreichen Online-Diensten in ein kostenpflichtiges Abo. Das liegt schlichtweg daran, dass sie dieKündigung vergessen oder es zu umständlich ist, einen Vertrag online zu kündigen.
Und das, obwohl Unternehmen bereits seit Juli 2022 verpflichtet sind, den Kündigungsbutton auf ihren Websites eindeutig zu kennzeichnen.
Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale untersucht Umsetzung
Das bedeutet, dass es eine Schaltfläche geben muss, die eindeutig zur Kündigung führt. Ist das nicht der Fall, ist handeln die Anbieter:innen nicht rechtskonform.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat zwischen Juli … … weiterlesen →