
Die Beteiligung eines Investors an einem jungen Unternehmen ist ein besonderer Erfolg, denn er gilt als Vertrauensvorschuss. Ein Investment ist jedoch mit einem Vertrag verbunden, der die Beteiligung regelt: dem sogenannten Beteiligungsvertrag. Anbei sieben Tipps aus der Praxis.
Ein wichtiger Aspekt vorab: Der Beteiligungsvertrag ist oftmals nicht das einzige Vertragswerk, das zwischen einem Investor und Gründer:innen wichtig ist beziehungsweise geschlossen wird. So kommen beispielsweise oftmals noch Satzungsänderungen, eine Änderung von Geschäftsführerverträgen oder weitere ergänzende Finanzierungsverträge hinzu.
Der Beteiligungsvertrag ist dabei wie eine Art „Dachvertrag“, der die Grundlage für alle weiteren Vertragswerke beziehungsweise Änderungen bietet. Diesem Vertrag kommt also eine besondere Bedeutung zu, weshalb er gründlich vorbereitet werden sollte.
1. Vorbereitung des Beteiligungsvertrags mit Term Sheets
Bevor es zu einem Abschluss des Beteiligungsvertrages kommt, verhandeln der Investor und die … … weiterlesen →