Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist derzeit darauf hin, dass die Telekom aktuell gegen ihre eigenen AGB handelt, indem das Telekommunikationsunternehmen Kunden schriftlich auffordert, ihre Prepaid-Karten aufzuladen. Sollten diese der Aufforderung nicht nachkommen, würde der Vertrag gekündigt werden. Telekom setzt seinen Kunden damit die sprichwörtliche Pistole auf die Brust. Die Telekom hat sich mit dieser Aktion jedoch scheinbar in das eigene Fleisch geschnitten, denn die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat in einem 20-Minuten-Gespräch mit der Hotline von Telekom kein einziges brauchbares Argument hören können, welches das Vorgehen legitimiert.
AGB beschreiben Freischaltung auf unbestimmte Zeit
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist Kunden der Telekom darauf hin, dass sie laut den AGB einen Vertrag in den Händen halten, der nach der Freischaltung der entsprechenden SIM-Karte auf unbestimmte Zeit ausgelegt ist. Scheinbar sind von den schriftlichen Aufforderungen der Telekom auch Kunden betroffen, die auf ihrem Prepaid-Gerät noch einiges an Guthaben zur Verfügung haben. Sollten diese Verträge durch die Telekom … … weiterlesen →