
Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass die Polizei künftig Fingerabdrücke nutzen darf, um das Smartphone von Verdächtigen gegen ihren Willen zu entsperren. Zuvor hatte ein Beschuldigter gegen das Vorgehen geklagt. Die Hintergründe.
Das Smartphone per Fingerabdruck entsperren, ohne die Einwilligung der Besitzer:innen: Das darf die Polizei ab sofort offiziell im Rahmen ihrer Ermittlungen. Denn nachdem ein Beschuldigter juristisch Einspruch eingelegt hatte, bestätigte das Landgericht Ravensburg nun die Vorgehensweise der Gesetzeshüter:innen.
Smartphone mit Fingerabdrücken entsperren
Zum Hintergrund: Die Polizei vermutete einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Laufe der Untersuchungen wollten die Ermittler:innen das Smartphone des Verdächtigen durchsuchen, um Hinweise zu finden.
Der Beschuldigte weigerte sich zunächst allerdings, sein Handy freizugeben. Daraufhin ordnete der zuständige Ermittlungsrichter an, dass die Polizei nach … … weiterlesen →