
Berichten zufolge plant das Bundesjustizministerium ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“. Es soll Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ im Netz besser schützen. Gerichte können Accounts demnach künftig auf Antrag sperren.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken bereits Inhalte, die Hass, Hetze und Beleidigungen enthalten, zu löschen. Ein neues und weiteres Gesetz soll die Betroffenen von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ im Netz künftig noch besser schützen.
Das geht aus einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios hervor. Demnach plant das Bundesjustizministerium ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“, das Gerichte befähigen soll, Social-Media-Accounts sperren zu lassen. Betroffenen sollen dafür wiederum „unter gewissen Voraussetzungen“ einen Antrag stellen können.
„Gesetz gegen digitale Gewalt“
Das neue Gesetz soll ein Mittel gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ sein und vor allem in solchen … … weiterlesen →