Urteil: Schutz vor Schufa für Millionen vertragstreuer Mobilfunkkunden

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Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die Schufa als rechtswidrig bewertet. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen Telefónica. Die bisherige Praxis verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so das Gericht. (Weiter lesen)
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