Microsoft Verkaufsleiter wird wegen Betrug bei Lizenzvergaben an Schulen schuldig gesprochen

Knapp 10 Jahre lang hat es gedauert, bis der folgende Fall vor Gericht ein Urteil bekommen hat: Ein inzwischen 65-jähriger ehemaliger Verkaufsleiter von Microsoft Schweiz hatte durch ein gesteuertes Konstrukt seinen Arbeitgeber um ca. 1,5 Millionen Franken geprellt. Der nun verurteilte ehemalige Microsoft Angestellte war in der Schweiz für den Bereich öffentliche Schulen zuständig. Dazu muss man wissen, dass Microsoft die Lizenzen in der Schweiz nicht direkt an die Schulen verkauft, sondern diesen Vorgang über Partnerfirmen abwickelt. Über die Rabattmodelle, welche für die Schulen vorgesehen sind, soll der entsprechende Mitarbeiter lange Zeit unentdeckt Beträge in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Hoher finanzieller Schaden für Microsoft

Bereits im Jahr 2012 wurde Microsoft misstrauisch und beobachtete den Fall. Als man zu der Annahme kam, dass es sich um Wirtschaftskriminalität handeln musste, entließ man den Verkaufsleiter. 2013 folgte eine Hausdurchsuchung und es wurden umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Der Prozess dauerte schließlich 10 Jahre lang. Zu lange – das meinen viele Medien in der Schweiz, denn die Strafe für den ehemaligen Microsoft-Mitarbeiter musste um ca. ein Drittel reduziert werden. Der Grund hierfür: Einige der Vorwürfe waren inzwischen verjährt.

Welche Strafe wurde verhängt?

Der Schweizer bekam eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Allerdings wird diese im Rahmen von 24 Monaten zur Bewährung angegangen. Da der zuvor noch Beschuldigte ca. 1 Jahr in Untersuchungshaft verbrachte, sind die restlichen 6 Monate quasi hinfällig. Weiter wurde ein 52-jähriger Schweizer wegen Gehilfenschaft zu mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Aus den öffentlichen Informationen geht hervor, dass die beiden Männer Microsoft ca. 1,5 Millionen Franken schulden. Hinzu kommt eine Prozessentschädigung von 111.000 Franken.

Microsoft könnte überdies über den zivilrechtlichen Weg weitere finanzielle Forderungen geltend machen. Es ist an dieser Stelle noch darauf hinzuweisen, dass die Urteile nicht final rechtskräftig sind, denn nach den 10 Jahren vor Gericht können die beiden ehemaligen Microsoft-Mitarbeiter nun noch vor das Zürcher Obergericht ziehen.


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