
Wer einen neuen Job hat, traut sich zu Beginn oftmals nicht, ein paar Tage freizunehmen. Dabei steht Arbeitnehmer:innen auch in der Probezeit ein Anspruch auf Urlaub zu.
Darf man in der Probezeit eigentlich Urlaub nehmen? Jedem, der schon einmal den Job gewechselt hat, ist diese Frage bestimmt durch den Kopf gegangen. Oft winken wir dabei innerlich ab und lassen den Gedanken fallen. Denn die Hemmungen bereits in den ersten Tagen am neuen Arbeitsplatz freizunehmen, erscheint zu groß.
Vor allem glauben viele Arbeitnehmer:innen, dass es rechtlich gar nicht möglich ist, bereits in der Probezeit Urlaub zu nehmen. Viele Vorgesetzte lassen sie zudem gerne in diesem Glauben. Doch dabei handelt es sich um einen Mythos.