
Ein Mobilfunkbetreiber kann einem Kunden gegenüber die Zahlung von Schadensersatz nicht einfach verweigern, weil das Mobilfunknetz in anderen Gegenden funktioniert. Entscheidend ist der Ort, an dem sich der Nutzer tatsächlich aufhält, wie jetzt ein Urteil zeigt. (Weiter lesen)