Die hessische Landesregierung will über den Bundesrat durchsetzen, dass IP-Adressen anlasslos bis zu einem Monat lang gespeichert werden dürfen. Der Vorstoß geht weit über das vom Bund beschlossene sogenannte Quick-Freeze-Verfahren hinaus.
Am Freitag, den 26. April 2024, will die Landesregierung Hessens im Bundesrat eine Gesetzesinitiative vorstellen, die vorsieht, dass IP-Adressen anlasslos einen Monat lang gespeichert werden können. Hintergrund ist ein Vorhaben der lokalen schwarz-roten Regierung, die aus dem entsprechenden Koalitionsvertrag hervorgeht.
Demnach sollen Provider Internetkennungen einen Monat lang ohne Anlass aufbewahren. Die Justiz und Strafvereitelungsbehörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz sollen zur Bekämpfung und Verfolgung schwerer Kriminalität darauf zugreifen können.
IP-Adressen speichern: Hessen prescht bei Vorratsdatenspeicherung vor
Die Initiative von Ministerpräsident Boris Rhein und Hessens Justizminister Christian Heinz (beide CDU) sieht auch … … weiterlesen →