Die Änderung der EU-Produkthaftungsrichtlinie bedeutet verschärfte Auflagen für Software-Hersteller. Sie haften künftig für fehlerhafte Produkte, KI-Fehler und unzureichende Cybersicherheit – teilweise unbegrenzt. Die Hintergründe.
„Seit der Annahme der Produkthaftungsrichtlinie im Jahr 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, erheblich verändert.“ So beginnt die Begründung im Vorschlag für eine Neufassung der Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2022.
Die bisherige Norm konnte die Herausforderungen moderner Technologien wie Software, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit nicht abbilden. Im Oktober 2024 wurde der Änderungsvorschlag allerdings vom Europäischen Rat angenommen und ersetzt die bisher geltende Regelung vollständig.
Software-Anbieter haften für fehlerhafte Produkte
Eine der folgenreichsten Änderungen: Softwareanbieter … … weiterlesen →