Hammer-Urteil gegen Amazon: Werbung bei Prime Video ist rechtswidrig

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Amazon darf Prime-Video-Kunden keine Werbung aufzwingen. Das hat das Landgericht München entschieden und die einseitige Ver­trags­änderung sowie die erhobene Zusatzgebühr als rechtswidrig eingestuft. Auch die Kommunikation sei irreführend gewesen. (Weiter lesen)
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