
Der Zettel im Briefkasten nervt oft: Das Paket liegt beim Nachbarn, obwohl man zu Hause war. Die Verbraucherzentrale klagte gegen die AGB der Deutschen Post. Ein aktuelles Urteil schafft nun rechtliche Klarheit bei der sogenannten Ersatzzustellung – zumindest vorerst. (Weiter lesen)