Bereits aktives Amazon-Lager: Bebauungsplan für ungültig erklärt

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Bebauungsplan für den Industriepark Lippe in Horn-Bad Meinberg für unwirksam erklärt. Das entzieht dem Gewerbegebiet die rechtliche Grundlage. (Weiter lesen)
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