Um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, können Rechteinhaber von Providern die Umsetzung von Netzsperren verlangen. Allerdings gilt dies erst, wenn diese alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klar. (Weiter lesen)
BGH: Netzsperren nur dann, wenn gar nichts anderes mehr hilft
Um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, können Rechteinhaber von Providern die Umsetzung von Netzsperren verlangen. Allerdings gilt dies erst, wenn diese alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klar. (Weiter lesen)
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