Urteil aufgehoben: Funkzellenabfrage bei simplem Kiosk-Einbruch illegal

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Die Auswertung von Daten aus einer Funkzellenabfrage durch die Polizei ist nur bei besonders schweren Straftaten erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat daher eine Verurteilung wegen eines Einbruchs in einen Kiosk, die sich auf solche Informationen stützte, aufgehoben. (Weiter lesen)
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