
Die Telekom muss ihr Zusatzangebot „StreamOn“ für Mobilfunkverträge in der aktuellen Form stoppen – das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bekannt gegeben. Die Telekom hatte sich dabei in einem Eilverfahren darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur kippen zu lassen. (Weiter lesen)