Ryanair weigert sich trotz EU-Rechtssprechung, seine Passagiere für Flugausfälle aufgrund von Streiks zu entschädigen – Landgerichte in Deutschland entscheiden in der Sache überwiegend verbraucherfreundlich – AirHelp zieht vor den Bundesgerichtshof.
Im Dezember 2017 fielen zahlreiche Ryanair-Flüge aus, weil die deutschen Piloten der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die von diesen Flugsausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die irische Billig-Airline weigert sich jedoch, seine Kunden rechtmäßig zu entschädigen. Nun zieht das Legal Tech-Unternehmen AirHelp in der Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin forderte dieser Ryanair mit Hilfe von AirHelp dazu auf, ihn gemäß der EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die … … weiterlesen →