
Das Oberlandgericht Schleswig-Holstein hat Mobilcom Debitel untersagt, ihren Kunden Änderungen von Anschrift oder Bankverbindungen in Rechnung zu stellen. Nun gibt es ein weiteres Urteil: Das Unternehmen muss die „rechtswidrig erzielten Gewinne“ an den Bundeshaushalt abführen. (Weiter lesen)