Freifunk und Störerhaftung: Keine Gnade für „Piraterie-Oma“ ohne PC

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Eigentlich wurde die Störerhaftung 2017 abgeschafft, diese besagte lange Zeit, dass der oder die Anschlussinhaber*in für alles haftet, was über den jeweiligen Internet-Zugang passiert. Dennoch muss eine fast Achtzigjährige 2000 Euro zahlen, ein entsprechendes Urteil wurde bestätigt. (Weiter lesen)
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